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Ein Ziegel, ein Auto, 3.450 Euro: Warum ein Dortmunder Urteil Ihr Dach betrifft
Zuletzt aktualisiert: 07.09.2026 · Lesezeit: 4 Minuten
Beim Orkan Ela im Juni 2014 löste sich in Dortmund ein Dachziegel und beschädigte ein geparktes Auto. Der Schaden lag bei gut 3.000 Euro. Die Kaskoversicherung des Autobesitzers zahlte und holte sich das Geld anschließend beim Hauseigentümer zurück.
Der Eigentümer wehrte sich mit dem Argument, das sei höhere Gewalt gewesen. Das Landgericht Dortmund sah das anders und verurteilte ihn zur Zahlung von 3.036,27 Euro plus Zinsen und Anwaltskosten. Der Satz aus der Urteilsbegründung, der es in sich hat: Von einem außergewöhnlichen Naturereignis könne selbst bei Windstärke 12 bis 13 nicht gesprochen werden.
Warum "das war doch Sturm" nicht reicht
Nach § 836 BGB haftet der Eigentümer, wenn sich Teile seines Gebäudes lösen und dabei Schaden anrichten. Der Trick an dieser Vorschrift: Sie müssen beweisen, dass Sie Ihr Dach ordentlich unterhalten haben, nicht der Geschädigte muss Ihnen das Gegenteil nachweisen.
Genau daran scheiterte der Dortmunder Eigentümer. Er konnte keine konkreten Angaben dazu machen, wann und wie oft sein Dach kontrolliert worden war. Dass ein befreundeter Dachdecker gelegentlich einen Blick darauf geworfen hatte, genügte dem Gericht nicht. Für ältere Dächer verlangte es eine jährliche gründliche Sichtkontrolle.
Warum bei manchen Häusern Ziegel fliegen und bei anderen nicht
Die Antwort hat wenig mit Glück zu tun und viel mit dem Baujahr der Deckung.
Bis 1997 gab es in den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks schlicht keine verbindliche Vorgabe, Dachziegel gegen Windsog zu sichern. Wer sein Dach davor decken ließ, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Dach, auf dem die Ziegel nur durch ihr Eigengewicht und die Nase an der Latte liegen.
Seit dem 1. März 2011 gehört die objektbezogene Windsogsicherung zu den anerkannten Regeln der Technik. Der Dachdecker ermittelt heute für jedes Haus einzeln, wie viele Ziegel befestigt werden müssen. Grundlage sind Windzone, Gebäudehöhe, Umgebung, Dachneigung und Dachform. In den allermeisten Fällen genügen dafür Tabellen und Herstellersoftware. Ein statischer Einzelnachweis ist nur in Sonderfällen nötig, etwa bei Gebäuden über 25 Meter Höhe oder in besonders exponierter Lage.
Wo der Wind wirklich angreift
Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass entweder alle Ziegel geklammert werden oder keiner. Tatsächlich arbeitet das Regelwerk zweistufig.
An den Kanten wird grundsätzlich jeder Ziegel befestigt: am Ortgang, am First, am Grat und an vergleichbaren Rändern. Dort entstehen die höchsten Soglasten, weil der Wind an der Kante abreißt. In der Dachfläche selbst reicht je nach Berechnung jeder zweite oder jeder dritte Ziegel, versetzt angeordnet. Ab 65 Grad Dachneigung wird jeder Ziegel befestigt.
Deshalb beginnt ein Sturmschaden fast nie in der Dachmitte, sondern am Ortgang oder am First. Wenn dort ein Ziegel geht, nimmt er beim Wegrutschen oft die nächsten mit.
Dortmund liegt günstig, aber das ist kein Freibrief
Dortmund liegt in Windzone 1, der niedrigsten von vier Zonen in Deutschland. Das gilt auch für Bochum, Essen, Hagen und Unna. Hamm und der Regierungsbezirk Münster liegen bereits in Zone 2.
Die niedrige Zone entlastet Sie aber nur beim Grundwert. Ein freistehendes Haus am Ortsrand, ein hoher Giebel oder eine ungünstige Dachform können die Belastung deutlich nach oben treiben. Die Zone allein sagt nichts darüber aus, ob Ihr Dach sicher ist.
Zahlt die Versicherung?
Die Wohngebäudeversicherung greift bei Sturm ab Windstärke 8, das entspricht mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Lässt sich die Windstärke am Haus nicht belegen, reicht in der Regel der Nachweis, dass in der Umgebung Gebäude in einwandfreiem Zustand Schaden genommen haben.
Der wunde Punkt ist das Wort "einwandfrei". Bei einer bereits verschlissenen Deckung hat ein Gericht die Leistung abgelehnt, weil der Sturm nicht die eigentliche Ursache war. Die Gebäudeversicherung ersetzt Sturmschäden, keinen aufgeschobenen Instandhaltungsstau.
Sturmklammern lassen sich nachrüsten
Die gute Nachricht: Dafür muss das Dach nicht neu gedeckt werden. Wir heben die Ziegel reihenweise an und setzen die passenden Klammern. Sinnvoll ist das vor allem an den Kanten, also dort, wo die Last am höchsten ist.
Zwei Punkte gehören dazu. Erstens gehört eine Windsogberechnung an den Anfang, nicht ein Bauchgefühl. Zweitens lohnt sich die Nachrüstung wirtschaftlich am meisten, wenn ohnehin ein Gerüst steht, etwa bei einer Photovoltaikmontage oder einer Fassadensanierung.
Was Sie diesen Herbst tun können
Lassen Sie Ihr Dach vor der Sturmsaison einmal fachkundig ansehen und lassen Sie sich das schriftlich geben. Das ist nicht nur Vorsorge gegen Schäden, sondern nach dem Dortmunder Urteil auch Ihr Entlastungsbeweis, falls doch einmal etwas herunterkommt.
Wir von der Hans Roth GmbH prüfen bei der Dachbegehung, wie Ihre Deckung gesichert ist, und sagen Ihnen ehrlich, ob eine Nachrüstung sinnvoll ist oder ob Ihr Dach ohnehin schon passend geklammert wurde.
Ist Ihre Deckung gegen Windsog gesichert?
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Kostenlosen Dach-Check buchen 0231 231279 anrufenFachlich geprüft von Patrick Dietrich , Dachdeckermeister und Geschäftsführer der Hans Roth GmbH, Dortmund, Mitglied der Dachdecker-Innung Dortmund und Lünen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind im Einzelfall Ihr Versicherungsvertrag und die geltende Fassung des jeweiligen Regelwerks.
