Aktuelles · Förderung

Förderung fürs Dach: Warum sich seit Juli für viele der Steuerbonus mehr lohnt

Zuletzt aktualisiert: 24.08.2026 · Lesezeit: 4 Minuten

Wenn Sie in diesem Jahr über eine Dachdämmung nachdenken, haben Sie wahrscheinlich eine Zahl im Kopf: 20 Prozent Zuschuss vom Staat. Für die meisten Einfamilienhäuser stimmt diese Zahl seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr.

An diesem Tag hat der Bund die Bundesförderung für effiziente Gebäude umgestellt. Der Zuschuss ist nicht abgeschafft worden, aber er ist für kleinere Maßnahmen kleiner geworden. Und das verschiebt die Antwort auf eine Frage, die wir fast bei jedem Beratungstermin hören: Zuschuss beantragen oder über die Steuer gehen?

Was sich beim BAFA-Zuschuss geändert hat

Der Grundfördersatz für die Dämmung der Gebäudehülle liegt weiterhin bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Daran hat sich nichts geändert. Gedämmte Dachflächen zählen ausdrücklich dazu.

Neu ist die Hürde für die zusätzlichen 5 Prozent. Diesen Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan gibt es beim Einfamilienhaus nur noch, wenn Sie mindestens 30.000 Euro investieren. Und er wird nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle gerechnet. Bei 60.000 Euro förderfähigen Kosten sind das 5 Prozent auf 30.000 Euro, also 1.500 Euro und nicht 3.000. Die Einzelheiten stehen in der Meldung des BAFA zu den BEG-Anpassungen zum 21. Juli 2026.

Eine normale Dachdämmung am Einfamilienhaus liegt ohnehin unter dieser Schwelle. Dort bleibt es bei 15 Prozent. Die Obergrenze für förderfähige Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan bei 60.000 Euro. Ohne Fahrplan sind bei einer reinen Dachdämmung also selten mehr als 4.500 Euro Zuschuss drin.

Der Steuerbonus ist unverändert geblieben

Parallel dazu gibt es § 35c Einkommensteuergesetz. Er bringt 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre: 7 Prozent im ersten Jahr, 7 Prozent im zweiten, 6 Prozent im dritten. Maximal 40.000 Euro je Objekt.

Die Bedingungen sind überschaubar. Ihr Haus muss bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein, Sie müssen es selbst bewohnen, Sie brauchen eine Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster, und die Rechnung muss überwiesen werden. Bar bezahlt heißt kein Bonus.

Ein Rechenbeispiel mit echten Zahlen

Nehmen wir eine Dachdämmung für 25.000 Euro.

Über den Zuschuss bekommen Sie 15 Prozent, also 3.750 Euro. Das Geld kommt nach Abschluss der Maßnahme.

Über die Steuer bekommen Sie 20 Prozent, also 5.000 Euro. Verteilt auf 1.750 Euro, 1.750 Euro und 1.500 Euro in drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren.

Der Unterschied beträgt 1.250 Euro zu Gunsten der Steuer. Der Haken: Der Bonus wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Wenn Sie kaum Einkommensteuer zahlen, läuft er ins Leere. Für Rentner mit niedriger Steuerlast ist der Zuschuss deshalb oft trotzdem der bessere Weg.

Beides zusammen geht nicht

Für dieselbe Maßnahme können Sie entweder den Zuschuss oder den Steuerbonus nutzen, nicht beides. Das ist eine echte Entweder-oder-Entscheidung, und sie fällt vor der Beauftragung, nicht danach.

Der Fehler, der die Förderung komplett kostet

Beim Antragsweg stolpern viele über eine Regel, die es schon seit Anfang 2024 gibt und die trotzdem kaum jemand kennt. Sie brauchen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einen abgeschlossenen Vertrag mit Ihrem Handwerksbetrieb. Dieser Vertrag muss aber eine Bedingung enthalten: Er wird nur wirksam, wenn die Förderzusage des BAFA vorliegt.

Fehlt diese Klausel und Sie beauftragen einfach, ist die Förderung weg. Rückwirkend beantragen geht nicht. Sprechen Sie uns darauf an, bevor Sie unterschreiben, dann schreiben wir die Bedingung in das Angebot. Wie der Ablauf bei uns aussieht, steht auf der Seite Förderung in Dortmund.

Was es zusätzlich in Dortmund gibt

Die Stadt Dortmund fördert die Dach- und Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 50 Euro je Quadratmeter, bei mindestens 10 Quadratmetern zusammenhängender Fläche. Für Photovoltaikanlagen ab 5 Kilowatt Leistung auf Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es eine Pauschale von 1.000 Euro, gebunden an Einkommensgrenzen.

Beide Programme laufen nur, solange Mittel da sind, und das Photovoltaik-Programm war Anfang 2026 schon einmal ausgesetzt. Ein kurzer Anruf beim Umweltamt vor der Planung spart Enttäuschung.

Was Sie jetzt tun sollten

Rechnen Sie beide Wege durch, bevor Sie beauftragen. Die Frage ist nicht, welcher Fördertopf der größere ist, sondern welcher zu Ihrer Steuersituation passt. Bei Maßnahmen unter 30.000 Euro und solider Steuerlast liegt der Steuerbonus seit Juli meist vorn. Bei größeren Vorhaben mit Sanierungsfahrplan dreht sich das Bild.

Wir von der Hans Roth GmbH decken seit drei Generationen Dächer in Dortmund und im Umkreis von rund 30 Kilometern. Wenn Sie wissen wollen, was Ihr Dach kostet und welcher Förderweg dazu passt, schauen wir uns das bei einem Termin vor Ort an. Die Fachunternehmerbescheinigung für das Finanzamt stellen wir Ihnen aus.

Unsicher, welcher Förderweg zu Ihnen passt?

Der Dach-Check ist kostenlos und unverbindlich. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlosen Dach-Check buchen 0231 231279 anrufen

Fachlich geprüft von Patrick Dietrich , Dachdeckermeister und Geschäftsführer der Hans Roth GmbH, Dortmund, Mitglied der Dachdecker-Innung Dortmund und Lünen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand vom August 2026 und ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall sind das BAFA, Ihr Steuerberater und das Finanzamt zuständig.