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Neues Gesetz, altes Dach: Was seit dem 29. Juli beim Neudecken Pflicht ist
Zuletzt aktualisiert: 14.09.2026 · Lesezeit: 3 Minuten
Am 28. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt erschienen, einen Tag später sind die ersten Teile in Kraft getreten. Es löst das Gebäudeenergiegesetz ab, das die meisten als Heizungsgesetz kennen.
In den Nachrichten ging es fast ausschließlich um Heizungen. Für Sie als Hauseigentümer ist aber eine andere Frage wichtiger: Was bedeutet das Gesetz, wenn Sie Ihr Dach neu decken lassen?
Die kurze Antwort: bei der Dämmung wenig, aber sie gilt weiter
Die Anforderungen an das Dach sind inhaltlich geblieben, sie stehen nur an einer anderen Stelle im Gesetz. Aus den früheren §§ 46 bis 51 des Gebäudeenergiegesetzes sind die §§ 34 bis 39 geworden. Wer mit alten Merkblättern arbeitet, zitiert also seit Ende Juli falsche Paragrafen.
Die Sache selbst bleibt: Wenn Sie Ihr Dach neu eindecken, müssen Sie gleichzeitig dämmen. Das ist keine freiwillige Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht.
Die Zehn-Prozent-Regel entscheidet
Ausgelöst wird die Pflicht, sobald mehr als 10 Prozent der Dachfläche betroffen sind. Mitgezählt werden dabei auch Gauben und die Wände und Decken zu unbeheizten Dachräumen.
Eine Reparatur nach einem Sturm, bei der zwanzig Ziegel getauscht werden, löst also nichts aus. Eine Dachseite komplett neu einzudecken sehr wohl. Diese Schwelle wird in der Praxis oft übersehen, weil viele glauben, sie gelte nur für das ganze Dach.
Diese Werte müssen Sie erreichen
Beim Steildach gilt bei Ersatz oder Neuaufbau der Dacheindeckung ein U-Wert von 0,24 W/(m²·K). Beim Flachdach ist der Wert strenger: 0,20 W/(m²·K), sobald die Dachhaut mit der Abdichtung ersetzt wird. Die Einzelheiten stehen im Infoportal des Bundes zu den Anforderungen an Dächer.
Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme durch das Bauteil verloren geht. Je kleiner, desto besser. Erreicht wird er beim Steildach entweder über eine Aufsparrendämmung, also eine Dämmschicht über den Sparren, oder über eine Zwischensparrendämmung, häufig kombiniert mit einer Untersparrendämmung.
Die Ausnahme, die viele nicht kennen
Ausgenommen sind Dachflächen, die nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder unter Einhaltung der damaligen Energiesparvorschriften erneuert wurden. Wenn Ihr Dach also aus den Neunzigern stammt und schon einmal fachgerecht gedämmt wurde, greift die Pflicht in der Regel nicht erneut.
Bei den vielen Häusern aus den 1950er bis 1970er Jahren in Dortmund und im Ruhrgebiet ist das anders. Dort ist die Dämmung bei einer Neudeckung fast immer mit dabei.
Und die Solarpflicht?
Hier lohnt es sich, genau hinzusehen, weil zwei Regelungen nebeneinander stehen.
Das neue Bundesgesetz führt eine Solarpflicht schrittweise ein, aber nur für Gebäude, die neu errichtet werden. Für die Sanierung eines Bestandsdachs folgt daraus nichts.
Für Sie hier in NRW gilt trotzdem etwas: Seit dem 1. Januar 2026 verlangt das Landesrecht bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut eine Photovoltaikanlage. Reine Reparaturen lösen das nicht aus. Diese Landespflicht besteht unabhängig vom neuen Bundesgesetz weiter, nachzulesen bei der Verbraucherzentrale NRW.
Was das für Ihre Planung heißt
Wenn bei Ihnen eine Neudeckung ansteht, hängen drei Dinge zusammen, die einzeln betrachtet teuer werden: die Dämmpflicht aus dem Bundesgesetz, die Solarpflicht aus dem Landesrecht und die Förderung beziehungsweise der Steuerbonus.
Der günstigste Zeitpunkt für alles drei ist derselbe, nämlich dann, wenn das Gerüst ohnehin steht. Wer die Dämmung fünf Jahre später nachholt, zahlt Gerüst und Anfahrt ein zweites Mal.
Ein praktischer Hinweis noch: Das offizielle Infoportal des Bundes weist selbst darauf hin, dass die Texte erst nach und nach auf den neuen Rechtsstand umgestellt werden. Verlassen Sie sich in den kommenden Monaten nicht auf die erstbeste Fundstelle im Netz.
Wir von der Hans Roth GmbH planen Dachsanierungen in Dortmund und Umgebung so, dass Dämmung, Photovoltaik und Förderung in einem Zug zusammenpassen. Wenn Sie wissen wollen, was bei Ihrem Dach gilt, melden Sie sich vor der Planung, nicht danach.
Steht bei Ihnen eine Neudeckung an?
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Kostenlosen Dach-Check buchen 0231 231279 anrufenFachlich geprüft von Patrick Dietrich , Dachdeckermeister und Geschäftsführer der Hans Roth GmbH, Dortmund, Mitglied der Dachdecker-Innung Dortmund und Lünen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach dem Stand vom August 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Gesetzestext in der geltenden Fassung und die Auskunft der zuständigen Behörde.
