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Solarpflicht NRW: Was bei Ihrer Dachsanierung seit 2026 gilt

Zuletzt aktualisiert: 13.07.2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Sie planen, Ihr Dach neu eindecken zu lassen? Dann sollten Sie eine wichtige Neuerung kennen: Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen die letzte Stufe der Solarpflicht. Wer die Dachhaut seines Hauses vollständig erneuert, muss dabei auch eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Das betrifft ganz normale Bestandsgebäude, also auch Ihr Einfamilienhaus in Dortmund, Lünen oder Castrop-Rauxel. Viele Eigenheimbesitzer haben davon noch nichts gehört und sind überrascht, wenn das Thema bei der Angebotsbesprechung auf den Tisch kommt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann die Pflicht greift, wie groß die Anlage sein muss, welche Ausnahmen es gibt und warum die neue Regel oft weniger Belastung und mehr Chance ist.

Solarpflicht NRW: Das steckt dahinter

Grundlage ist die Landesbauordnung NRW, genauer der Paragraf 42a, ergänzt durch die Solaranlagen-Verordnung des Landes. NRW hat die Pflicht schrittweise eingeführt: Seit Anfang 2024 gilt sie für neue Nichtwohngebäude, seit Anfang 2025 für neu beantragte Wohngebäude. Seit dem 1. Januar 2026 ist nun auch der Gebäudebestand dran: Bei jeder vollständigen Erneuerung der Dachhaut muss eine Photovoltaikanlage aufs Dach. Entscheidend ist dabei nicht das Datum Ihres Auftrags, sondern der Beginn der Bauarbeiten. Haben die Arbeiten nach dem Stichtag begonnen, gilt die Pflicht. Einen verständlichen Überblick dazu führt die Verbraucherzentrale NRW.

Wann greift die Solarpflicht bei Ihrer Dachsanierung?

Die Pflicht greift bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut. Gemeint ist damit, dass Ihr Dach komplett neu eingedeckt oder ein Flachdach komplett neu abgedichtet wird. Keine Sorge: Reparaturen lösen die Pflicht nicht aus. Wenn wir nach einem Sturm einzelne Ziegel austauschen, eine undichte Stelle abdichten oder einen Teilbereich instand setzen, bleibt alles wie bisher. Auch die reine Dämmung der obersten Geschossdecke ist nicht betroffen. Anders sieht es aus, wenn Sie Ihr Steildach im Zuge einer energetischen Sanierung komplett neu eindecken lassen, zum Beispiel zusammen mit einer Aufsparrendämmung. Dann gehört die Photovoltaikanlage künftig zum Pflichtprogramm.

So groß muss die Photovoltaikanlage sein

Für Bestandsgebäude hat sich das Land bewusst für moderate Vorgaben entschieden. Sie haben zwei Möglichkeiten, die Pflicht zu erfüllen:

  • Flächenregel: Die Anlage bedeckt mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche. Das ist der Teil des Dachs, der sich überhaupt für Photovoltaik eignet. Dachfenster, Gauben, verschattete Bereiche und reine Nordflächen zählen nicht mit.
  • Pauschalregel: Beim Ein- und Zweifamilienhaus reichen 3 Kilowatt Peak (kWp), das entspricht etwa sieben modernen Solarmodulen. Bei Mehrfamilienhäusern mit 3 bis 5 Wohneinheiten sind es 4 kWp, bei 6 bis 10 Wohneinheiten 8 kWp.

Sie dürfen sich die günstigere der beiden Varianten aussuchen. Ein Balkonkraftwerk reicht allerdings nicht aus, um die Pflicht zu erfüllen. Ob Ihr Dach gut geeignet ist, können Sie vorab kostenlos im Solarkataster der Stadt Dortmund oder im Energieatlas NRW prüfen. Dort sehen Sie auf einen Blick, wie viel Sonne auf Ihre Dachflächen trifft. Eine erste Einschätzung zur Anlagengröße liefert Ihnen auch unser PV-Rechner.

Diese Ausnahmen gibt es

Der Gesetzgeber weiß, dass nicht jedes Dach für Photovoltaik taugt. Die Pflicht entfällt unter anderem in diesen Fällen:

  • Ihr Haus steht unter Denkmalschutz oder eine städtische Gestaltungssatzung schließt Solaranlagen aus.
  • Die Dachkonstruktion kann das zusätzliche Gewicht statisch nicht tragen. Das kommt bei älteren Dachstühlen durchaus vor.
  • Das Dach ist vollständig nach Norden ausgerichtet.
  • Das Dach ist mit Reet, Stroh, Holz oder Glas eingedeckt.
  • Die Anlage wäre unwirtschaftlich, weil sich eine optimal ausgelegte Anlage erst nach mehr als 25 Jahren bezahlt machen würde.
  • Die Zusatzkosten, etwa für Statik oder Brandschutz, würden mehr als 70 Prozent der reinen Anlagenkosten ausmachen.

Dazu kommt eine Härtefallregelung: Wenn die Umsetzung für Sie persönlich unzumutbar wäre, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde eine Befreiung beantragen. Ob eine Ausnahme greift, sollte fachlich sauber begründet und dokumentiert sein. Genau hier hilft Ihnen ein erfahrener Dachdeckerbetrieb, der Statik, Eindeckung und Dachaufbau beurteilen kann.

Mieten statt kaufen: Diese Alternativen erfüllen die Pflicht

Sie müssen die Anlage nicht zwingend selbst kaufen. Auch eine gemietete oder gepachtete Photovoltaikanlage erfüllt die Solarpflicht. Ebenso zählt eine Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung, wenn sie das geeignete Flächenpotenzial Ihres Dachs bereits ausschöpft. Und in Abstimmung mit der Bauaufsicht kann im Einzelfall auch eine gleich große Anlage an anderer Stelle des Gebäudes eine Lösung sein.

Was kostet das und welche Förderung gibt es in Dortmund?

Die gute Nachricht zuerst: Auf Kauf und Montage von Photovoltaikanlagen fällt derzeit keine Mehrwertsteuer an. Als grobe Orientierung können Sie je nach Anlagengröße mit etwa 1.200 bis 1.600 Euro pro kWp rechnen, kleine Anlagen liegen pro kWp etwas höher. Der entscheidende Kostenvorteil bei der Dachsanierung: Das Gerüst steht ohnehin, die Dachfläche ist offen zugänglich und die Unterkonstruktion kann direkt mit eingeplant werden. Eine PV-Anlage im Zuge der Sanierung zu montieren ist deshalb deutlich günstiger, als sie Jahre später nachzurüsten. Dazu kommen laufende Erträge durch eingesparte Stromkosten und die Einspeisevergütung für überschüssigen Strom.

Die Stadt Dortmund hat private Photovoltaikanlagen zuletzt mit einem eigenen Zuschussprogramm gefördert. Wegen der großen Nachfrage wurde das Programm im Juni 2026 allerdings vorläufig gestoppt. Es lohnt sich, vor der Sanierung einen Blick auf dortmund.de zu werfen oder uns anzusprechen, ob es eine Neuauflage gibt. Wer die Pflicht ignoriert, riskiert übrigens ein Bußgeld: Der Verband Wohneigentum NRW beziffert es für Ein- und Zweifamilienhäuser mit bis zu 5.000 Euro.

Dach und Photovoltaik gehören in eine Hand

Eine Photovoltaikanlage ist kein Zubehör, das man einfach aufs fertige Dach schraubt. Dachhaken und Befestigungen greifen direkt in die Dachkonstruktion ein, jede Durchdringung muss fachgerecht ausgeführt werden, sonst drohen undichte Stellen und Probleme mit der Gewährleistung. Bei einer Sanierung mit Solarpflicht ist es deshalb ideal, wenn Ihr Dachdecker die Anlage von Anfang an mitplant: von der Statikprüfung über die Unterkonstruktion und die Windsogsicherung bis zur sauberen Einbindung in die neue Eindeckung. Den elektrischen Anschluss übernimmt ein Elektrofachbetrieb, mit dem Hand in Hand gearbeitet wird.

Fazit: Aus der Pflicht eine Chance machen

Die Solarpflicht in NRW klingt zunächst nach einer weiteren Auflage. In der Praxis ist sie für die meisten Hausbesitzer aber eine Gelegenheit: Die Sanierung bietet die günstigsten Bedingungen, die es für eine Solaranlage je geben wird, und Ihr neues Dach produziert anschließend jahrzehntelang eigenen Strom. Wichtig ist eine ehrliche Prüfung vorab: Ist Ihr Dach geeignet? Greift eine Ausnahme? Welche Anlagengröße ist sinnvoll?

Als Dachdeckermeisterbetrieb aus Dortmund begleiten wir von der Hans Roth GmbH Sie durch die komplette Dachsanierung, inklusive Beratung zur Solarpflicht, Prüfung Ihres Dachs und Planung der Photovoltaikanlage gemeinsam mit unseren Elektropartnern. Wenn Sie eine Sanierung planen oder wissen wollen, ob die neue Regelung Sie betrifft, melden Sie sich gerne für eine unverbindliche Einschätzung.

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Fachlich geprüft von Patrick Dietrich , Dachdeckermeister und Geschäftsführer der Hans Roth GmbH, Dortmund, Mitglied der Dachdecker-Innung Dortmund und Lünen.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein nach dem Stand vom Juli 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Landesbauordnung NRW in der geltenden Fassung und die Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.