Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hans Roth GmbH – Dachdeckermeisterbetrieb
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Angebote der Hans Roth GmbH.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(3) Bei Vereinbarung der VOB/B gilt diese in der jeweils aktuellen Fassung ergänzend.
§ 2 Angebote, Vertragsabschluss und Bindefrist
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
(2) Die Bindefrist für schriftliche Angebote beträgt vier Wochen. Nach Ablauf dürfen Preisänderungen aufgrund veränderter Lohn-, Energie- oder Materialkosten vorgenommen werden.
(3) Das Angebot ist ausschließlich für die genannte Maßnahme bestimmt und darf ohne schriftliche Zustimmung weder weitergegeben noch zu Ausschreibungszwecken verwendet oder vervielfältigt werden (VOB/A §§ 22 Nr. 8, 27 Nr. 3; VOB/B § 3 Nr. 6; UrhG).
§ 3 Preise, Preisänderungen und Eventualpositionen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Materialpreise, insbesondere für Holz, Stahl, Aluminium, Bitumen und Dämmstoffe, unterliegen marktbedingten Schwankungen. Abweichungen vom Angebotspreis bleiben gemäß § 2 Abs. 5, 6 VOB/B vorbehalten.
(3) Die angegebenen Preise gelten nur bei vollständiger Vergabe aller angebotenen Positionen.
(4) Eventualpositionen („EP“) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie tatsächlich ausgeführt werden.
§ 4 Leistungsumfang, Mengen und Änderungen
(1) Leistungs- und Mengenangaben beruhen auf einem Ortstermin bzw. den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen.
(2) Abweichungen durch bauliche Gegebenheiten oder nachträgliche Änderungswünsche werden nach § 2 Abs. 2, 3 VOB/B angepasst und zusätzlich vergütet.
(3) Unvorhersehbare Zusatzarbeiten (z. B. Schadstellen im Dachaufbau, marode Holzbauteile) gelten als nicht im Angebot enthalten und werden nach Aufwand abgerechnet.
§ 5 Abschlagszahlungen, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Abschlagszahlungen erfolgen nach Baufortschritt gemäß § 16 Abs. 1 VOB/B.
(2) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
(3) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Arbeitsbereich frei zugänglich ist und notwendige Vorleistungen (z. B. Strom, Wasser, Baugenehmigungen) bereitstehen.
(2) Technische Einrichtungen wie Sat-Anlagen, Kabel, Lampen oder lose Anbauten sind bauseits zu entfernen oder zu sichern. Für Schäden an nicht entfernten Gegenständen besteht keine Haftung (§ 4 Abs. 2 VOB/B).
(3) Zustimmung für die Nutzung angrenzender Grundstücke ist vom Auftraggeber einzuholen.
(4) Der Auftraggeber sorgt für trockene und sichere Lagerflächen für Material und Werkzeuge.
§ 7 Gerüstbau und Baustelleneinrichtung
(1) Bei Gerüststellung auf Dach- oder Balkonflächen werden Lastverteilungsbohlen eingesetzt; für dadurch entstehende Druckstellen oder Verfärbungen wird keine Haftung übernommen.
(2) Gerüste werden mit Dübeln und Ringösen verankert. Diese verbleiben im Baukörper und werden nach Abbau mit Abdeckkappen versehen.
(3) Baustelleneinrichtung ist Bestandteil der Leistung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§ 8 Besondere Regelungen für Flachdächer
(1) Flachdachabdichtungen werden gemäß DIN 18531 hergestellt.
(2) Untergrundfeuchtigkeit, Hohlstellen oder nicht sichtbare Schädigungen können erst nach Öffnung beurteilt werden und gelten als zusätzliche Leistungen.
(3) Eine absolut wurzelfeste oder stehwasserfreie Ausführung kann technisch nicht garantiert werden, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Für bestehende, nicht durch uns erstellte Anschlüsse, Aufkantungen oder Durchdringungen wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Besondere Regelungen für Steildächer
(1) Steildacharbeiten richten sich nach DIN 18338 und den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks.
(2) Bei historischer Bausubstanz oder nicht normgerechten Altunterkonstruktionen können Zusatzarbeiten erforderlich werden.
(3) Sichtbare Farbunterschiede bei Naturprodukten (Schiefer, Tonziegel) stellen keinen Mangel dar.
§ 10 Besondere Regelungen für Dachfenster
(1) Die Montage erfolgt nach Herstellervorgaben.
(2) Kondensat- oder Feuchteprobleme aufgrund mangelnder Raumlüftung oder fehlender Heizflächen sind nicht durch Dachfenster-Montage verursacht und begründen keine Gewährleistungsansprüche.
(3) Maßabweichungen in Altbauten können zusätzliche Verkleidungsarbeiten erforderlich machen.
§ 11 Besondere Regelungen für Balkonsanierungen
(1) Abdichtungen erfolgen nach DIN 18531/18533.
(2) Estrichhöhen, Gefällesituationen und Bestandsaufbauten können Mehraufwände erfordern.
(3) Holz- oder Betonuntergründe können erst nach Freilegung zuverlässig bewertet werden.
(4) Für Schäden an Pflanzen oder Begrünungen im Montagebereich wird keine Haftung übernommen.
§ 12 Witterung, Ausführungsfristen und höhere Gewalt
(1) Witterungsbedingte Verzögerungen verlängern die Ausführungsfrist angemessen (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B).
(2) Höhere Gewalt (Unwetter, Sturm, Frost, Lieferengpässe, behördliche Anordnungen) berechtigt zur Leistungsverschiebung.
(3) Schadensersatz für witterungsbedingte Verzögerungen ist ausgeschlossen.
§ 13 Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt förmlich oder konkludent durch Nutzung.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
(3) Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
§ 14 Gewährleistung
(1) Es gelten die Regelungen der VOB/B, falls vereinbart, sonst die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung ist einzuräumen.
(4) Für Materialfehler haften wir nur im Rahmen der Herstellergarantien.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
(2) Verarbeitung oder Umbildung erfolgt im Eigentumsvorbehalt für uns.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ausdrücklich zustimmt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen und bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
(3) Die vollständige Widerrufsbelehrung wird gesondert bereitgestellt.
§ 17 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach gesetzlichen Vorgaben verarbeitet.
(2) Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 18 Freistellungsbescheinigung
Eine Freistellungsbescheinigung gemäß §§ 48 ff. EStG wird auf Wunsch bereitgestellt.
§ 19 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz unseres Unternehmens.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
