Welche Förderung gibt es fürs Dach?

Ob Dämmung, Fenstertausch, Photovoltaik oder Dachbegrünung: Für viele Maßnahmen gibt es Zuschüsse, Steuerboni oder günstige Kredite. Wir beraten zunächst, welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt. Die wichtigste Regel vorweg: Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen.

BAFA-Zuschuss, Steuerbonus und Programme der Stadt Dortmund · Beratung zuerst, technische Nachweise liefern wir · Antrag vor Beginn der Arbeiten

Was gilt: Zuschuss, Steuerbonus, Kredit oder städtisches Programm

Für energetische Dachsanierungen gibt es zwei Wege der staatlichen Förderung: den Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder den Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen. Entscheidend sind der erreichte Dämmwert und der Antrag vor Vorhabenbeginn. Wir planen Sanierungen auf der förderfähigen Stufe und liefern die technischen Nachweise für Ihren Energieberater.

BAFA-Zuschuss (BEG EM): 15 Prozent Grundförderung

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dach- und Fassadendämmung oder Fenstertausch: 15 Prozent Zuschuss. Der zusätzliche Bonus von 5 Prozent für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist seit dem 21. Juli 2026 an geänderte Bedingungen geknüpft, unter anderem an eine Mindestinvestition, und gilt nur für den Betrag oberhalb dieser Schwelle. Erfordert einen Energieeffizienz-Experten.

Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG: bis zu 20 Prozent

Die Alternative zum Zuschuss: 7, 7 und 6 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre, insgesamt bis zu 20 Prozent und höchstens 40.000 Euro je Objekt, direkt von der Steuerschuld abgezogen, ohne Pflicht zum Energieeffizienz-Experten. Gilt fürs selbstgenutzte Wohneigentum in Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind, wenn die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind; Voraussetzung ist die Fachunternehmererklärung. Nicht jede Maßnahme und nicht jeder Fenstertausch erfüllt die Anforderungen; das prüfen wir mit Ihnen vorab.

KfW-Kredite

Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss, von der Einzelmaßnahme bis zur Komplettsanierung, für Photovoltaik auch eigene Programme. Der Kredit muss vor dem Vorhabensbeginn beantragt werden.

Städtische Programme in Dortmund

Die Stadt Dortmund fördert Dach- und Fassadenbegrünung mit bis zu 50 Prozent der Kosten, höchstens 50 Euro pro Quadratmeter, solange Mittel verfügbar sind. Antrag vor Beginn bei der Klimaagentur.

Einordnung: Alle genannten Sätze entsprechen dem Stand September 2026 und können sich politisch ändern. Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Die Abstimmung läuft über einen Energieeffizienz-Experten und Ihren Steuerberater, wir liefern die technischen Daten und den Terminplan. Beide Wege mit Zahlen vergleicht der Ratgeber Förderung für die Dachdämmung: Zuschuss oder Steuerbonus?.

Für wen: welche Förderung bei welcher Leistung greift

Gebäudehülle

Dach, Fassade und Fenster

Dämmung und Fenstertausch sind die häufigsten Einzelmaßnahmen, die wir beantragen helfen.

  • Steildach und Flachdach Dachdämmung im Zuge der Sanierung: BAFA 15 Prozent Grundförderung (iSFP-Bonus nur unter bestimmten Bedingungen) oder Paragraf 35c, dazu KfW. Die förderfähige Dämmqualität planen wir bei Steildach und Flachdach von Anfang an ein.
  • Fassade Die Dämmung der vorgehängten hinterlüfteten Fassade ist förderfähig, siehe Fassadenverkleidung.
  • Fenster Dachfenster und Flachdachfenster, wenn das neue Fenster die technischen Mindestanforderungen einhält (Dachflächenfenster: Uw höchstens 1,0 W/(m²K)); siehe VELUX Dachfenster und Flachdachfenster.
Energie und Klima

Photovoltaik und Gründach

Hier greifen eigene Mechanismen statt des BAFA-Zuschusses.

  • Photovoltaik Einspeisevergütung nach EEG über 20 Jahre, eine Einkommensteuerbefreiung für kleinere Anlagen nach Paragraf 3 Nummer 72 EStG (gestaffelt nach Anlagengröße je Einheit) und KfW-Kredite für die PV-Anlage.
  • Dachbegrünung Bis zu 50 Prozent Zuschuss der Stadt Dortmund für das Gründach auf intakter, wurzelfester Abdichtung.
  • Solarpflicht NRW Bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut ist seit 2026 eine PV-Anlage Pflicht; bei der Sanierung planen wir sie gleich mit.

Reine Reparaturen sind in der Regel nicht förderfähig; sie sind aber der günstigste Weg, ein Dach länger nutzbar zu halten. Ob Sie beim Neudecken überhaupt dämmen müssen und was für die oberste Geschossdecke gilt, erklären die Ratgeber Muss ich beim Dachdecken automatisch dämmen? und Muss ich die oberste Geschossdecke dämmen?. Was sich bei Ihrem Gebäude lohnt, klären wir bei der kostenlosen Besichtigung.

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Was das konkret bedeutet: die Reihenfolge

  • 1. Beratung und Angebot Wir sehen uns Ihr Dach kostenlos an und beraten, welcher Weg passt: BAFA-Zuschuss, Steuerbonus, KfW-Kredit oder städtisches Programm. Das Angebot weist die förderfähigen Positionen einzeln aus; es ist die Grundlage für den Antrag.
  • 2. Vertrag mit Förderklausel und Antrag Beim BAFA-Zuschuss wird der Auftrag mit einer Förderklausel geschlossen (aufschiebende oder auflösende Bedingung), denn bei der Antragstellung muss der Vertrag bereits vorliegen. Den Antrag stellt der Energieeffizienz-Experte, den wir bei den von uns begleiteten Verfahren hinzuziehen. KfW-Kredit und Begrünungsförderung der Stadt werden ebenfalls vor Beginn beantragt.
  • 3. Bewilligung und Ausführung Mit den Arbeiten beginnen wir erst nach der Antragstellung; wer vor dem Bescheid beginnt, trägt das Risiko einer Ablehnung, deshalb warten wir in der Regel die Bewilligung ab. Beim Steuerbonus gibt es keinen Antrag vorab: Die Maßnahme wird nach Abschluss mit der Steuererklärung geltend gemacht.
  • 4. Nachweise nach der Ausführung Wir liefern die technischen Nachweise, die Fotodokumentation und die Fachunternehmererklärung; danach werden Zuschuss oder Kredit ausgezahlt beziehungsweise der Steuerbonus angerechnet.

Wie eine Dachsanierung geplant wird: Kosten, Ablauf, Entscheidungen

Der Förder-Check: welche Förderung bei Ihnen greift

Beantworten Sie wenige Fragen zu Ihrem Dachprojekt. Wir prüfen, welche Förderung für Sie infrage kommt, und melden uns in der Regel am nächsten Werktag mit einer ersten Einschätzung.

Was zur Förderung noch gefragt wird

Vor dem Beginn der Arbeiten, das gilt für BAFA, KfW und die Dortmunder Begrünungsförderung gleichermaßen. Beim BAFA-Zuschuss muss bei der Antragstellung bereits ein Vertrag mit Förderklausel vorliegen; die Arbeiten dürfen erst nach der Antragstellung beginnen, sicher ist die Förderung erst mit der Bewilligung. Beim Steuerbonus nach Paragraf 35c gibt es keinen Antrag vorab. Unser Angebot ist die Grundlage; den Zeitplan stimmen wir darauf ab.

Nicht für jede Förderung. Für den BAFA-Zuschuss ja, der Antrag läuft über einen gelisteten Energieeffizienz-Experten; bei den von uns begleiteten Verfahren ziehen wir einen Energieberater aus der Region hinzu und liefern ihm alle technischen Daten. Für den Steuerbonus nach Paragraf 35c genügt die Fachunternehmererklärung, die wir als Meisterbetrieb ausstellen; für die Begrünungsförderung der Stadt ist kein Energieberater nötig.

Für dieselbe Maßnahme nicht, Sie müssen sich entscheiden. Verschiedene Maßnahmen lassen sich aber unterschiedlich fördern, etwa die Dachdämmung über die BAFA und die Begrünung über die Stadt Dortmund. Die beste Kombination rechnen Energieeffizienz-Experte und Steuerberater durch.

Die Anträge selbst stellen der Energieeffizienz-Experte, Ihr Steuerberater oder Sie bei der Stadt. Wir liefern dafür alles Nötige: das Angebot mit einzeln ausgewiesenen Positionen, technische Datenblätter, den Terminplan und nach Abschluss die Nachweise und die Fachunternehmererklärung.

Geförderte Sanierungen führen wir in Dortmund und Umgebung aus.

Erst fördern lassen, dann sanieren

Vereinbaren Sie eine kostenlose Besichtigung, bevor Sie sich festlegen. Wir beraten, welche Förderung bei Ihrem Vorhaben greift, und liefern das Angebot als Grundlage für den Antrag.

Termin buchen: kostenlose Besichtigung für Ihr Angebot.

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