Ratgeber · Photovoltaik, Energie und Förderung

Förderung für die Dachdämmung: Zuschuss oder Steuerbonus?

Von Patrick Dietrich · Dachdeckermeister
Aktualisiert am 31. August 2026 · 6 Min. Lesezeit

Kurz verglichen
  • Der BAFA-Zuschuss für die Dämmung der Gebäudehülle liegt weiterhin bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Seit dem 21. Juli 2026 gibt es die zusätzlichen 5 Prozent nur noch ab 30.000 Euro Investition, und nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle.
  • Der Steuerbonus nach § 35c EStG bringt insgesamt bis zu 20 Prozent über drei Jahre (7, 7 und 6 Prozent, höchstens 40.000 Euro je Objekt), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei kleineren Dämmmaßnahmen ist er damit oft der bessere Weg.

Wer über eine Dachdämmung nachdenkt, hat meist eine Zahl im Kopf: 20 Prozent Zuschuss vom Staat. Für die meisten Einfamilienhäuser stimmt diese Zahl seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr. An diesem Tag hat der Bund die Bundesförderung für effiziente Gebäude umgestellt.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung?

Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die zusätzlichen 5 Prozent für den Sanierungsfahrplan gibt es beim Einfamilienhaus erst ab 30.000 Euro Investition und nur auf den übersteigenden Betrag.

Gedämmte Dachflächen zählen ausdrücklich zur Gebäudehülle und sind förderfähig. Daran hat die Reform nichts geändert, wohl aber an der Hürde für den Bonus: Er ist jetzt an die Mindestinvestition gebunden und wird nur auf den Betrag oberhalb der Schwelle gerechnet.

Konstellation Effektiver Zuschuss
Dachdämmung ohne Sanierungsfahrplan 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Dachdämmung mit Fahrplan, Investition unter der Schwelle 15 Prozent, der Bonus greift nicht
Größere Sanierung mit Fahrplan, Investition über der Schwelle 15 Prozent, dazu 5 Prozent auf den Betrag oberhalb der Schwelle

Die Obergrenze für förderfähige Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan bei 60.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten 15.000 Euro, ab der siebten 8.000 Euro. Die aktuellen Konditionen stehen beim BAFA.

Was bringt der Steuerbonus nach § 35c EStG?

Insgesamt bis zu 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre mit 7, 7 und 6 Prozent, höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt.

Die 40.000 Euro entsprechen einem Kostenvolumen von 200.000 Euro. Welche Größenordnung eine Dachsanierung realistisch hat, steht im Beitrag Was kostet ein neues Dach?

Die Voraussetzungen sind überschaubar und stehen in § 35c EStG:

  • Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre.
  • Du nutzt es ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken.
  • Du legst eine Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster vor. Die stellen wir dir aus.
  • Die Rechnung wird überwiesen. Bar bezahlt heißt kein Bonus.

Was lohnt sich mehr, Zuschuss oder Steuerbonus?

Rein rechnerisch bringt der Steuerbonus mit bis zu 20 Prozent mehr als der Zuschuss mit 15 Prozent, solange der iSFP-Bonus nicht greift. Fünf Prozentpunkte Unterschied sprechen für die Steuer. Es gibt aber einen Haken.

Kriterium BAFA-Zuschuss Steuerbonus § 35c
Höhe 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben (Grundförderung) insgesamt bis zu 20 Prozent der Aufwendungen
Auszahlung nach Abschluss der Maßnahme verteilt auf drei Steuerjahre, 7, 7 und 6 Prozent
Voraussetzung Antrag vor Vorhabenbeginn, Vertrag mit Förderklausel ausreichende Steuerlast
Aufwand Energieeffizienz-Experte nötig Bescheinigung vom Fachbetrieb
Obergrenze 30.000 Euro förderfähige Ausgaben je erster Wohneinheit, mit Fahrplan 60.000 Euro 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt

Der Bonus wird direkt von deiner Steuerschuld abgezogen. Wer kaum Einkommensteuer zahlt, bei dem läuft er ins Leere. Für Rentner mit niedriger Steuerlast ist der Zuschuss deshalb oft trotzdem der bessere Weg.

Beides zusammen geht nicht. Für dieselbe Maßnahme kannst du entweder den Zuschuss oder den Steuerbonus nutzen. Der Ausschluss knüpft an die Maßnahme an, eine Aufteilung in einen geförderten und einen steuerlich geltend gemachten Teil funktioniert nicht. Die Entscheidung fällt vor der Beauftragung.

Welcher Fehler kostet die Förderung komplett?

Ein Vertrag ohne Förderklausel. Beim BAFA muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, dessen Wirksamkeit an die Förderzusage geknüpft ist. Diese Regel gilt seit Anfang 2024 und ist trotzdem kaum bekannt.

Wer einfach beauftragt und danach den Antrag stellt, verliert die Förderung. Rückwirkend beantragen geht nicht. Sprich uns darauf an, bevor du unterschreibst, dann schreiben wir die aufschiebende Bedingung in das Angebot.

Was gibt es zusätzlich an Handwerkerbonus?

20 Prozent der Arbeitskosten nach § 35a Absatz 3 EStG, höchstens 1.200 Euro im Jahr, wenn weder Zuschuss noch § 35c greifen. Es zählen ausschließlich Arbeitskosten, kein Material.

Praxistipp: Achte darauf, dass der Lohnanteil auf der Rechnung getrennt ausgewiesen ist. Ohne diesen Ausweis ist der Bonus verloren. In unseren Rechnungen steht er standardmäßig.

Welche Förderung gibt es in Dortmund zusätzlich?

Die Stadt fördert unter anderem Dachbegrünung, Entsiegelung und Photovoltaik. Die Bedingungen ändern sich, und die Mittel sind begrenzt, deshalb gehört ein Anruf beim Umweltamt an den Anfang der Planung. Die Stadt Dortmund fördert mehrere Dinge, die zum Dach passen. Diese Angaben sind eine Momentaufnahme und vor jeder Planung neu zu prüfen:

Programm Förderung Bedingung
Dach- und Fassadenbegrünung 50 Prozent, höchstens 50 Euro je m² mindestens 10 m² zusammenhängend
Entsiegelung 50 Prozent, höchstens 20 Euro je m² Antrag vor Maßnahmenbeginn
Photovoltaik auf Ein- und Zweifamilienhäusern 1.000 Euro pauschal; Antragstellung seit 5. Juni 2026 vorläufig gestoppt derzeit nicht regulär verfügbar, Stand bei der Klimaagentur prüfen
Vorher anrufen: Kommunale Programme laufen nur, solange Mittel verfügbar sind, und die Bedingungen ändern sich häufiger als das Bundesrecht. Das Photovoltaik-Programm ist seit dem 5. Juni 2026 vorläufig gestoppt. Verlass dich deshalb nicht auf die Tabelle oben, sondern frag vor der Planung beim Umweltamt beziehungsweise bei der Klimaagentur der Stadt Dortmund nach dem aktuellen Stand. Die Angaben hier haben den Stand September 2026 und ersetzen keine Auskunft der Stadt.

Was übernehmen wir bei der Förderung?

Wir schreiben die aufschiebende Förderklausel ins Angebot, weisen den Lohnanteil getrennt aus und stellen die Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster aus.

Den Förderantrag beim BAFA stellst du selbst oder über einen Energieeffizienz-Experten, denn das ist eine eigenständige Leistung. Was von unserer Seite kommt, sind die Unterlagen, ohne die der Weg nicht funktioniert.

Die steuerliche Bewertung deines Einzelfalls, insbesondere die Frage, ob deine Steuerlast für § 35c ausreicht, gehört zum Steuerberater. Wir rechnen die Wege gegenüber, entscheiden kannst nur du.

Häufige Fragen

Hat sich der Fördersatz für die Dachdämmung 2026 geändert?
Der Grundfördersatz liegt unverändert bei 15 Prozent. Geändert hat sich der iSFP-Bonus: Seit dem 21. Juli 2026 gibt es die zusätzlichen 5 Prozent beim Einfamilienhaus erst ab 30.000 Euro Investition, und nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle. Bei einer typischen Dachdämmung bleiben damit 15 Prozent.
Kann man Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Nein. Für dieselbe Maßnahme gilt entweder der Zuschuss oder der Steuerbonus nach § 35c EStG. Der Ausschluss bezieht sich auf die Maßnahme insgesamt, nicht auf einzelne Kostenpositionen. Die Entscheidung muss vor der Beauftragung fallen.
Muss man auf den Förderbescheid warten, bevor man beauftragt?
Nicht ganz. Seit 2024 muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Vertrag vorliegen, dessen Wirksamkeit an die BAFA-Zusage geknüpft ist. Du unterschreibst also vorher, aber mit aufschiebender Bedingung. Mit den Arbeiten begonnen werden darf erst nach Antragstellung.

Welcher Förderweg passt zu deinem Dach?

Wir rechnen beide Förderwege für dein Vorhaben durch, schreiben die Förderklausel ins Angebot und stellen die Bescheinigung fürs Finanzamt aus. Der Besichtigungstermin einschließlich grober Prüfung und Angebot ist kostenlos und unverbindlich. Was vor einer Sanierung zu klären ist: Dachsanierung planen: Kosten und Ablauf.

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Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben zu Förderungen und Pflichten: Stand August 2026. Verbindliche Auskünfte erteilen das BAFA, dein Steuerberater und das Finanzamt. Stand der rechtlichen Angaben: August 2026.