Ratgeber · Reparatur und Wartung
Sturm angekündigt: Was Sie vorher und danach am Dach tun
Von Patrick Dietrich
· Dachdeckermeister
Veröffentlicht am 23. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit
- Vorher: lose Gegenstände sichern, Fenster und Dachfenster schließen, das Dach vom Boden aus fotografieren.
- Währenddessen: nicht aufs Dach und nicht auf die Leiter. Dringt Wasser ein, rufen Sie an: 0231 231279.
- Danach: bei Tageslicht vom Boden aus prüfen, Schäden fotografieren, akute Schäden telefonisch melden, alles andere über den Reparaturauftrag.
Was sollten Sie vor dem Sturm erledigen?
- Lose Gegenstände sichern oder hereinholen. Gartenmöbel, Sonnenschirme, Trampoline, Mülltonnen und Pflanzkübel auf Balkon und Dachterrasse.
- Fenster und Dachfenster schließen, auch im Dachboden und in selten genutzten Räumen. Markisen einfahren.
- Das Auto umparken. Nicht unter Bäumen, nicht an Gerüsten und nicht direkt unter der Dachkante abstellen.
- Das Dach vom Boden aus fotografieren, von allen Seiten. Bilder vom Zustand vor dem Sturm helfen später bei der Schadenmeldung.
- Versicherungsunterlagen bereitlegen. Versicherungsschein und Telefonnummer Ihres Versicherers.
Lohnt es sich, jetzt noch Sturmklammern setzen zu lassen?
Nicht kurz vor einem Sturm. Eine Windsogsicherung wird bei ruhigem Wetter geplant und gesetzt. Sinnvoll ist es, nach dem Sturm prüfen zu lassen, ob Ihr Dach ausreichend gesichert ist. Hintergründe und Haftungsfragen finden Sie im Beitrag Sturmklammern nachrüsten: Wann Ihr Dach sie braucht.
Was tun Sie, wenn während des Sturms etwas passiert?
- Im Haus bleiben. Herabfallende Ziegel und Äste sind die größte Gefahr im Freien.
- Dringt Wasser ein: Möbel und Elektrogeräte aus dem Bereich räumen, Wasser auffangen und den Schaden fotografieren. Weitere Schritte im Beitrag Dach undicht: Was jetzt zu tun ist.
- Rufen Sie uns an: 0231 231279. Bei Sturm sind wir durchgehend erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten nimmt unser KI-Telefonassistent Ihr Anliegen auf; bei einem gemeldeten Notfall werden wir sofort benachrichtigt.
- Sind Menschen in Gefahr, etwa durch herabfallende Teile auf einen Gehweg, wählen Sie die 112.
Was prüfen Sie nach dem Sturm?
Bei Tageslicht und vom Boden aus. Achten Sie auf:
- fehlende oder verschobene Ziegel, besonders an First, Ortgang und Traufe
- gelöste Bleche, Kaminabdeckungen, Antennen und Satellitenschüsseln
- verbogene oder abgerissene Dachrinnen und Fallrohre
- im Dachboden: Tageslicht durch die Deckung und nasse Stellen an Dämmung oder Holz
Fotografieren Sie jeden Schaden, bevor etwas weggeräumt wird. Welche Reihenfolge danach gilt, wann die Wohngebäudeversicherung leistet und was zu einer Notsicherung gehört, steht im Beitrag Sturmschaden am Dach: Was zuerst passiert.
Wie melden Sie uns einen Sturmschaden?
| Lage | Ihr Weg zu uns |
|---|---|
| Wasser dringt ein, Teile sind lose oder drohen herabzufallen | Anrufen: 0231 231279 |
| Schaden sichtbar, derzeit kein Wassereintritt | Reparaturauftrag online anlegen, mit Fotos vom Boden oder aus dem Fenster |
| Unsicher, ob ein Schaden vorliegt | Kostenlose Besichtigung buchen |
Vorsicht bei Angeboten an der Haustür
Nach Unwettern bieten mitunter Unbekannte an der Haustür eine sofortige Reparatur an. Lassen Sie niemanden ungeprüft aufs Dach und unterschreiben Sie nichts an der Tür. Woran Sie unseriöse Anbieter erkennen, lesen Sie im Beitrag Dachhaie und Haustürgeschäfte.
Häufige Fragen
Kann ich lose Ziegel nach dem Sturm selbst wieder einschieben?
Ab welcher Windstärke gilt ein Schaden als Sturmschaden?
Muss ich mit der Notsicherung auf die Versicherung warten?
Sturmschaden am Dach?
Bei akutem Schaden rufen Sie an: 0231 231279. Ist es nicht akut, legen Sie den Reparaturauftrag online an. Verbindlich, Kostenobergrenze 1.200 Euro brutto.
Reparatur beauftragen 0231 231279 anrufen · Zum NotdienstWeiterlesen zu Reparatur und Wartung: Sturmschaden am Dach: Was zuerst passiert, Sturmklammern nachrüsten: Wann Ihr Dach sie braucht und Dach undicht: Was jetzt zu tun ist. Alle Beiträge im Ratgeber.
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich ist Ihr Versicherungsvertrag. Wetterangaben nach den Warnungen des Deutschen Wetterdienstes, Stand 23. Oktober 2026, mittags.
