Ratgeber · Dach und Sanierung

Wann darf ich mein Dach sanieren, wenn Tiere darin wohnen?

Von Patrick Dietrich · Dachdeckermeister
Aktualisiert am 23. September 2026 · 6 Min. Lesezeit

Das gilt
  • Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind ganzjährig geschützt, auch wenn die Tiere gerade nicht da sind.
  • Der Bauherr ist derjenige, der das Vorhaben veranlasst, deshalb liegt die Prüfung im Regelfall bei ihm. Der gesetzliche Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 Euro.
  • Das günstige Zeitfenster von September bis März deckt sich fast vollständig mit der normalen Sanierungssaison.

Das Gerüst steht, der Termin ist gemacht, und beim Abnehmen der ersten Ziegel kommt eine Fledermauskolonie zum Vorschein. Für dich als Eigentümer ist das kein Zufallsfund, sondern eine rechtliche Frage. Und weil du das Vorhaben veranlasst, liegt die Prüfung im Regelfall bei dir und nicht allein beim Handwerker.

Was verbietet das Gesetz genau?

Drei Dinge: geschützte Tiere zu töten oder zu verletzen, sie in bestimmten Zeiten erheblich zu stören und ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen. Der Schutz der Stätten gilt ganzjährig.

§ 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes enthält drei Verbote, die bei Bauarbeiten am Dach relevant werden:

  1. Tiere besonders geschützter Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten, einschließlich ihrer Entwicklungsformen.
  2. Streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.
  3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.
Der Punkt, der am häufigsten missverstanden wird: Der Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten gilt ganzjährig. Eine Nische, in die Mauersegler jedes Jahr zurückkehren, bleibt auch im November geschützt. Die Aussage, die Vögel seien doch weg, ist rechtlich ohne Bedeutung.

Alle europäischen Vogelarten sind besonders geschützt, also auch Haussperling und Mauersegler. Alle heimischen Fledermausarten sind über Anhang IV der FFH-Richtlinie zusätzlich streng geschützt, für sie greift auch das Störungsverbot.

Für den Steinmarder gelten andere Regeln: Er unterliegt in NRW dem Jagdrecht. Was du dann selbst tun darfst und was nicht, steht im Beitrag Marder im Dach.

Was kostet ein Verstoß?

Verstöße gegen § 44 Absatz 1 sind Ordnungswidrigkeiten. Der gesetzliche Bußgeldrahmen nach § 69 des Bundesnaturschutzgesetzes reicht bis 50.000 Euro. Das ist der Rahmen, nicht der Regelfall.

Der Rahmen sagt allerdings nichts über die Höhe im Einzelfall, und wie eine Behörde einen konkreten Fall bewertet, lässt sich von außen nicht vorhersagen. Das eigentliche Risiko ist ohnehin ein anderes: Die untere Naturschutzbehörde kann die Arbeiten stoppen. Wenn dein Dach dann offen ist und das Gerüst steht, wird die Verzögerung schnell teurer als jedes Bußgeld.

Wer wohnt typischerweise im Dach?

Vor allem Zwergfledermaus, Mauersegler, Haussperling und Mehlschwalbe. In den Häusern der 1950er bis 1970er Jahre sind sie im Ruhrgebiet häufig.

Gerade die Häuser aus den 1950er bis 1970er Jahren, von denen es in Dortmund und im Ruhrgebiet reichlich gibt, sind gefragte Quartiere. Vier Arten kommen besonders häufig vor:

Art Wo sie sitzt Wann anwesend
Zwergfledermaus hinter Ortgangbrettern, in Spalten, im Dachstuhl ganzjährig, teils auch als Winterquartier
Mauersegler Spalten unter der Traufe, Lüftungsöffnungen Ende April bis Anfang August
Haussperling Lücken unter Dachziegeln, Traufbereich ganzjährig, Brut im Frühjahr
Mehlschwalbe Lehmnester außen an Traufe und Giebel April bis September

Fledermausquartiere verraten sich am ehesten durch kleine Kotkrümel an der Hauswand unterhalb eines Spalts, nicht durch Geräusche. Von unten sieht man sie so gut wie nie.

Wann darf saniert werden?

Artenschutzrechtlich günstig ist der Zeitraum von September bis März, und der deckt sich fast vollständig mit der normalen Sanierungssaison. Der Kalender ersetzt die Kontrolle aber nicht.

  • Die Wochenstuben der Fledermäuse lösen sich etwa ab Mitte August auf. Bis dahin sind die Jungtiere nicht flugfähig.
  • Mauersegler sind Anfang August bereits auf dem Weg nach Afrika.
  • Die Brutzeit der meisten Gebäudebrüter läuft von März bis August.
Ein Vorbehalt bleibt: Manche Fledermausarten nutzen Dachstühle auch als Winterquartier. Der Kalender ersetzt die Kontrolle also nicht, er nimmt nur den größten Teil des Konflikts heraus.

Was heißt das praktisch für deinen Termin?

In den allermeisten Fällen heißt es: Sanierung zwischen September und März planen, vorher einmal genau hinschauen, Ersatzquartiere im selben Arbeitsgang einbauen. Damit ist das Thema erledigt. Der Artenschutz klingt nach einem Hindernis, ist in der Praxis aber überwiegend eine Frage der Terminplanung. Woran du erkennst, dass dein Dach überhaupt dran ist, steht im Beitrag Wann muss ein Dach saniert werden?

Aufwendiger wird es nur, wenn ein Quartier tatsächlich betroffen ist. Dann läuft es in aller Regel auf eine zeitliche Steuerung plus Ersatzquartiere hinaus, nicht auf ein Verbot. Wichtig ist allein, dass das vor dem Gerüstaufbau geklärt wird und nicht danach.

Wie geht man in Dortmund konkret vor?

In sechs Schritten, beginnend beim Hinschauen vor der Angebotsphase und endend bei der Abstimmung mit dem Umweltamt und dem Einbau von Ersatzquartieren.

  1. Hinschauen, bevor Angebote eingeholt werden. An einem warmen Abend in der Dämmerung beobachten, ob Fledermäuse aus einem Spalt ausfliegen. Tagsüber auf Kotspuren an der Fassade und auf Vögel achten, die immer dieselbe Stelle anfliegen.
  2. Den Betrieb früh informieren. Wer weiß, dass unter dem Ortgang etwas wohnt, plant den Rückbau anders, abschnittsweise und von Hand.
  3. Bei Verdacht eine Fachperson hinzuziehen. Eine Kontrolle durch ein Fachbüro oder einen sachkundigen Fledermausschützer schafft Klarheit und ist der übliche Nachweis gegenüber der Behörde.
  4. Mit der unteren Naturschutzbehörde sprechen. In Dortmund ist das Umweltamt zuständig, Brückstraße 45. Dort wird geklärt, ob eine Ausnahme nach § 45 oder eine Befreiung nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes nötig ist.
  5. Ersatzquartiere gleich mitplanen. Am günstigsten ist der Einbau im selben Arbeitsgang, solange das Gerüst steht.
  6. Bei unerwartetem Fund: sofort stoppen. Arbeiten an dieser Stelle einstellen, Behörde informieren, nichts selbst entfernen.

Für die Bewertung braucht die Behörde Angaben zu Ort, Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Maßnahme sowie zu den vorgesehenen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. In der Praxis läuft es meist auf eine zeitliche Steuerung plus Ersatzquartiere hinaus, nicht auf ein Verbot.

Was kosten Ersatzquartiere?

Wenig, gemessen an einer Dachsanierung. Einfache Einbausteine und Kästen für Mauersegler, Spatzen und Fledermäuse sind Serienprodukte, hochwertige Fassaden- und Kombiquartiere aus Holzbeton liegen darüber. Gegenüber den Kosten eines Gerüsts oder gar eines Baustopps fällt der Materialansatz nicht ins Gewicht, vor allem wenn der Einbau im selben Arbeitsgang erfolgt. Im Angebot weisen wir ihn als eigene Position aus.

Technisch sind sie unproblematisch. Sie lassen sich in Dämmung, Traufkasten, Ortgang oder Giebel integrieren, ohne die Luftdichtheit oder die Hinterlüftung zu stören. Entscheidend ist, dass der Einbau geplant und nicht improvisiert wird. Eine Öffnung an der falschen Stelle bringt Schlagregen ins Bauteil.

Welche drei Fehler solltest du vermeiden?

Einflugöffnungen im Sommer verschließen, Nester wegräumen und das Thema erst auf der Baustelle ansprechen.

Einflugöffnungen im Sommer verschließen

Der häufigste und folgenschwerste Fehler. Wer im Juli den Spalt unter der Traufe zumacht, sperrt Jungvögel oder noch nicht flugfähige Jungfledermäuse ein. Das ist ein klarer Gesetzesverstoß und sorgt zusätzlich für massive Geruchsprobleme im Haus.

Nester wegräumen, weil sie stören

Auch ein leeres Nest einer Art, die jedes Jahr zurückkehrt, ist eine geschützte Fortpflanzungsstätte. Der Zeitpunkt allein macht das Entfernen nicht zulässig.

Das Thema auf den Handwerker abschieben

Wer ein Vorhaben veranlasst, muss sich im Regelfall damit befassen. Wie sich die Verantwortung im Einzelfall zwischen Bauherr, Planer und ausführendem Betrieb verteilt, hängt von der Konstellation und den vertraglichen Absprachen ab. Ein guter Betrieb weist dich auf die typischen Stellen hin und plant den Rückbau entsprechend, die Entscheidung über das weitere Vorgehen bleibt aber bei dir.

Was oft noch gefragt wird

Muss ich bei der Dachsanierung auf Fledermäuse und Vögel Rücksicht nehmen?
Ja. § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, geschützte Tiere zu töten oder zu stören und ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu zerstören. Da du als Eigentümer das Vorhaben veranlasst, gehört die Prüfung im Regelfall zu deinen Aufgaben.
Gilt der Schutz auch außerhalb der Brutzeit?
Ja. Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind ganzjährig geschützt, wenn die Tiere regelmäßig dorthin zurückkehren. Eine Nische, in der jedes Jahr Mauersegler brüten, bleibt auch im Winter geschützt, obwohl die Vögel dann in Afrika sind.
Wann darf ich mein Dach sanieren lassen?
Artenschutzrechtlich günstig ist der Zeitraum von September bis März. Die Wochenstuben der Fledermäuse lösen sich ab Mitte August auf, Mauersegler sind Anfang August fort. Weil manche Fledermausarten im Dachstuhl überwintern, ersetzt der Kalender die Kontrolle aber nicht.

Artenschutz bei der Sanierung mitplanen

Wir zeigen dir bei der Besichtigung, wo typischerweise Quartiere sitzen, planen den Ausführungstermin passend und binden Ersatzquartiere in den neuen Dachaufbau ein. Der Besichtigungstermin einschließlich grober Prüfung und Angebot ist kostenlos und unverbindlich.

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Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zum Einzelfall erteilt die untere Naturschutzbehörde, in Dortmund das Umweltamt. Stand der rechtlichen Angaben: August 2026.