Ratgeber · Dach und Sanierung
Dach wellig oder schief: Bergsenkung oder Alterung?
Von Patrick Dietrich
· Dachdeckermeister
Aktualisiert am 23. September 2026 · 4 Min. Lesezeit
Von der Straße aus sieht die Dachfläche nicht mehr glatt aus, der First hängt durch, oder die Ziegelreihen laufen nicht mehr gerade. Im Ruhrgebiet denken viele dann sofort an den Bergbau. Das kann die Ursache sein, muss es aber nicht. Wer weiß, woher die Verformung kommt, weiß auch, an wen er sich wenden muss.
Woran erkennst du ein verzogenes Dach?
Am besten von der Straße aus, mit etwas Abstand. Typisch sind Wellen oder Mulden in der Dachfläche, ein durchhängender First, Ziegelreihen, die nicht mehr in einer Flucht liegen, verschobene Ziegel und offene Fugen. Im Haus können Risse in Wänden und Decken sowie klemmende Fenster und Türen dazukommen. Auf dem Dachboden lohnt ein Blick auf den Dachstuhl: Stehen Sparren schief, haben sich Verbindungen gelöst, oder zeigen sich Risse im Holz? Solche Zeichen sagen noch nichts über die Ursache, sie sind aber ein Grund, genauer hinzusehen.
Welche Ursachen kommen in Frage?
Häufig liegt es am Dach selbst. Sparren und Lattung können sich unter jahrzehntelanger Last durchbiegen, besonders wenn sie knapp bemessen sind. Feuchte aus undichten Stellen oder Tauwasser schwächt das Holz, ebenso Holzschädlinge. Manchmal wurden bei einem Umbau tragende Teile entfernt, oder eine schwerere Deckung liegt auf einem alten Dachstuhl. Daneben kann sich das ganze Gebäude setzen, etwa wegen des Baugrunds, und in Bergbaugebieten kommen Bodenbewegungen durch den Bergbau in Betracht. Auch eine Deckung, die über Jahrzehnte mehrfach geflickt wurde, wirkt unruhig, ohne dass sich etwas bewegt hat.
Einen ersten Hinweis gibt das Bild der Verformung. Hängt nur die Fläche zwischen zwei Sparren durch, liegt es eher an der Lattung. Neigt sich das ganze Dach, oder reißt auch die Fassade, spricht das eher für eine Bewegung des ganzen Gebäudes.
Wann kommt ein Bergschaden in Frage?
Wenn das Haus im Einwirkungsbereich eines Bergwerks liegt. Nach § 120 Bundesberggesetz wird vermutet, dass ein Schaden durch den Bergbau verursacht wurde, wenn er im Einwirkungsbereich eines untertägigen Bergbaubetriebs durch Senkungen, Pressungen, Zerrungen oder Erdrisse entstanden ist und seiner Art nach ein Bergschaden sein kann. Diese Voraussetzungen muss der Eigentümer darlegen. Seit 2016 erfasst sie auch Schäden durch Bohrlochbergbau, Kavernen und Erschütterungen. Die Vermutung gilt nicht, wenn etwa ein offensichtlicher Baumangel oder natürliche Gegebenheiten des Untergrunds als Ursache in Betracht kommen. Ob ein Grundstück betroffen sein kann, beantwortet die Bezirksregierung Arnsberg: Eigentümer erhalten dort auf formlosen Antrag eine Auskunft zur bergbaulichen Situation, pauschal für 30 Euro. Bei vermutetem Bergschaden haben Eigentümer außerdem ein Recht auf Einsicht in die Grubenbilder, die ihr Grundstück betreffen.
Wie meldest du einen Bergschaden?
Direkt beim Bergbauunternehmen. Bergschäden sind nach Angabe des Wirtschaftsministeriums NRW eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Eigentümer und Bergbauunternehmen. Schäden aus dem Steinkohlenbergbau nimmt die RAG formlos über eine kostenlose Hotline oder per E-Mail entgegen, siehe rag.de. Sachverständige des Unternehmens prüfen dann, ob der Schaden auf den Bergbau zurückgeht. Kommt keine Einigung zustande, kann die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW beim Regionalverband Ruhr angerufen werden; ihre Schlichtungsordnung setzt eine abschließende Beurteilung durch das Bergbauunternehmen voraus. Für Antragsteller ist das Verfahren kostenfrei, eigene Anwaltskosten ausgenommen.
Vermutest du einen Bergschaden, melde ihn, bevor größere Reparaturen beginnen, und halte den Zustand mit datierten Fotos fest. Eine Notsicherung, etwa gegen herabfallende Ziegel, geht natürlich vor.
Was macht der Dachdecker?
Er bringt Deckung, Lattung und Anschlüsse wieder in Ordnung. Wir sehen uns an, wo Ziegel verrutscht, gebrochen oder offen sind, ob die Lattung trägt und ob Anschlüsse an Kamin, Wand und Fenster noch dicht sind, und beheben das. Lose Ziegel, offene Anschlüsse und eindringendes Wasser sichern wir sofort. Ob der Dachstuhl selbst geschwächt ist, beurteilt ein Tragwerksplaner, den wir bei Bedarf hinzuziehen. Ob ein Bergschaden vorliegt, entscheiden nicht wir, sondern das Bergbauunternehmen oder im Streitfall die Schlichtungsstelle. Möchte das Unternehmen den Schaden noch ansehen, planen wir unseren Termin danach.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich einen Bergschaden geltend machen?
Was ist ein Tagesbruch?
Darf ich das Dach reparieren lassen, bevor der Bergschaden geklärt ist?
Welliges Dach ansehen lassen
Wir sehen uns Deckung, Lattung und Anschlüsse an und bringen dein Dach wieder in Ordnung. Ob ein Bergschaden vorliegt, beurteilt das Bergbauunternehmen, nicht wir. Der Besichtigungstermin einschließlich grober Prüfung und Angebot ist kostenlos und unverbindlich.
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Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Zu Bergschäden gibt die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW Auskunft; im Streitfall hilft ein Fachanwalt. Stand der Angaben: September 2026.
